A+L-Seminarprogramm-2026_web - Katalog - Seite 10
Wahlvorstandsseminare für Betriebsräte nach § 20 BetrVG
Wahlvorstandsseminar –
Normales Wahlverfahren
Seminardaten
01.10.2025
Beginn: 10.00 Uhr
Duisburg, Intercity Hotel
25-BR00126
315,00 EUR (0 % MwSt.) zzgl.
118,00 EUR für Tagungsstättenpauschale
(inkl. 7 % MwSt.)
10.11.2025
Beginn: 10.00 Uhr
Duisburg, Intercity Hotel
25-BR00127
315,00 EUR (0 % MwSt.) zzgl.
118,00 EUR für Tagungsstättenpauschale
(inkl. 7 % MwSt.)
19.01.2026
Beginn: 10.00 Uhr
Duisburg, Intercity Hotel
726-039
315,00 EUR (0 % MwSt.) zzgl.
118,00 EUR für Tagungsstättenpauschale
(inkl. 7 % MwSt.)
09.02.2026
Beginn: 10.00 Uhr
Düsseldorf, NH Hotel Düsseldorf City
726-036
315,00 EUR (0 % MwSt.) zzgl.
115,00 EUR für Tagungsstättenpauschale
(inkl. 7 % MwSt.)
Im Frühjahr 2026 ist es wieder so weit: die Beschäftigten haben die Wahl! Doch wie
genau funktioniert eigentlich eine Betriebsratswahl? Welche Formalien müssen eingehalten, welche Fristen beachtet werden? Wer darf gewählt werden und wer genau darf
überhaupt wählen?
Der Wahlvorstand braucht umfangreiche Kenntnisse der Wahlordnung, um die Wahl
ordnungsgemäß durchführen zu können - von der Geschäftsführung des Wahlvorstandes über die Einleitung der Wahl bis zur Feststellung des Ergebnisses.
Das „normale Wahlverfahren“ kann in Betrieben mit mehr als 100 wahlberechtigten
Mitarbeiter*innen durchgeführt werden. Ab einer Anzahl von 200 wahlberechtigten
Mitarbeiter*innen ist das normale Wahlverfahren verpflichtend.
Die Seminare bieten jeweils das erforderliche Wissen für die Durchführung einer
ordnungsgemäßen Betriebsratswahl.
Seminarinhalte
❱ Bestellung und Aufgaben des Wahlvorstands
❱ Geschäftsführung des Wahlvorstands
❱ Freistellung von der Arbeit
❱ Einleitung der Wahl durch den Wahlvorstand
❱ Aufgaben des Wahlvorstands nach Erlass des Wahlausschreibens
❱ Umgang mit leitenden Angestellten
❱ Voraussetzungen der Briefwahl
❱ Vorbereitung des Wahltags
❱ Stimmabgabe im Wahllokal
❱ Feststellung des Wahlergebnisses
❱ Aufgaben nach der Wahl
❱ Wahlschutz und Kosten der Wahl
Gemäß § 20 BetrVG
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