A+L-Seminarprogramm-2026_web - Katalog - Seite 107
Neue Impulse für die Arbeitswelt
„Raus aus dem Alltag, rein in den Bildungsurlaub!
5 Tage nur für Dich.“
Kontakt:
Als Betriebsrat oder Interessenvertretung setzt du dich tagtäglich für andere ein:
Du hörst zu, klärst auf, vermittelst, verhandelst – oft zwischen allen Stühlen. Deine
Arbeit ist wichtig, aber auch kräftezehrend. Umso mehr gilt: Du darfst dich selbst dabei
nicht aus dem Blick verlieren. Und genau dafür gibt es den Bildungsurlaub nach dem
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW.
Dir steht jedes Jahr fünf Tage bezahlte Freistellung für anerkannte Bildungsangebote
zu – zusätzlich zu deinem regulären Urlaub. Das ist deine Gelegenheit, bewusst Zeit
für Dich zu nehmen: zum Auftanken, Weiterdenken und Wachsen. Diese Tage sind kein
Luxus – sie sind dein gutes Recht.
Anna Kaliga
Bildungsreferentin Arbeit und Leben
DGB/VHS NRW e.V.
Tel.: 0211 – 938 00 44
kaliga@arbeitundleben.nrw
Unsere Bildungsurlaube bieten Dir dafür die passende Mischung: Resilienztrainings für
mehr innere Stärke, Argumentationstrainings gegen demokratiefeindliche und diskriminierende Aussagen, Veranstaltungen an historisch bedeutsamen Orten oder per Fahrrad, die Bewegung und politisches Bewusstsein miteinander verbinden. Ob du Deine
Kompetenzen erweitern, Dich mit anderen vernetzen oder einfach mal frischen Wind in
deinen Alltag bringen willst – hier geht es um Dich und Deine Entwicklung.
Dein Bildungsurlaub ist Deine Chance auf fünf Tage, die nur Dir gehören, um neue Kraft
zu tanken und mit neuem Wissen gestärkt zurückzukommen.
Lust bekommen? Hier geht’s zu unserem Programm:
https://www.arbeitundleben.nrw/weiterbilden/bildungsurlaub
Auf einen Blick:
Wieviel?
❱ 5 Tage (bei 5 Tagen Arbeit pro Woche), der Anspruch des aktuellen Jahres kann
zwecks Zusammenfassung auf das Folgejahr übertragen werden
❱ Für Auszubildende 5 Tage insgesamt während der Ausbildung
❱ Frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Für wen?
❱ Arbeitnehmer*innen
❱ Auszubildende (ausschließlich politische Bildung)
❱ Landesbeamte haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub, jedoch auf Sonderurlaub
Fristen
❱ Antragstellung beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn
❱ Ablehnung des Arbeitgebers innerhalb von 3 Wochen
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