A+L-Seminarprogramm-2026_web - Katalog - Seite 20
BR III: Mitbestimmungsrechte des
Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten
– Agieren statt reagieren
Das stärkste Instrument des Betriebsrats: die Mitbestimmung! Hier kann der Betriebsrat aktiv werden, betriebliche Regelungen gestalten und den Arbeitgeber notfalls zu
Verhandlungen zwingen.
Das wichtigste Thema in diesem Seminar ist deshalb der Paragraph 87 zur
Mitbestimmung im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Bei welchen Angelegenheiten muss der Betriebsrat mitbestimmen und was darf er
dem Arbeitgeber vorschlagen?
Gewöhnlich regelt eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
die inhaltliche Ausgestaltung der Mitbestimmungsrechte im Betrieb. Die Teilnehmer*innen diskutieren, welche Inhalte in diese Vereinbarung gehören. Zudem klären sie,
für wen die Regelungen gelten und wie der Betriebsrat bei den Verhandlungen vorgehen kann. Praktische Einblicke dazu erhalten die Teilnehmer*innen von einem*einer
Jurist*in. Sie erfahren, wie sich eine Betriebsvereinbarung abschließen lässt und wie
Einigungsstellen dabei vermitteln bzw. entscheiden können.
Seminarinhalte
❱ Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (gemäß § 87 BetrVG)
❱ Möglichkeiten der Beschaffung von Informationen
❱ Grundwissen zu Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
❱ Das Einigungsstellenverfahren
Foto: Mit freundlicher Genehmigung
des Bund-Verlags.
Hinweis
Jede*r Teilnehmer*in erhält bei diesem Seminar
das Buch „Die Betriebsvereinbarung“ in der neusten Auflage.
Laura Friedrichs,
BR-Ersatzmitglied Deutsche Post AG
„Um in meiner BR-Tätigkeit sicher
handeln zu können, habe ich mich
dazu entschieden, das BR I Seminar
bei Arbeit und Leben NRW zu besuchen. Fachwissen wird in den Seminaren von betrieblichen
Praktiker*innen vermittelt und es
gibt ausreichend Raum für Austausch mit den Kolleg*innen im und
um das Seminar.“
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