A+L-Seminarprogramm-2026_web - Katalog - Seite 34
Ein- und Umgruppierung nach der Entgeltverordnung des TV-L
Seminardaten
09.03. – 13.03.2026
Beginn: 10.00 Uhr
Billerbeck, Hotel Weissenburg
726-006
1539,00 EUR (0 % MwSt.) zzgl. 410,00 EUR
Übernachtung (inkl. 7 % MwSt.) und
574,00 EUR Tagungsstättenpauschale
(inkl. 7 % MwSt.), bei Bedarf zzgl.
102,50 EUR Voranreise (inkl. 7 % MwSt.)
nach Verfügbarkeit
Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 42 Abs. 5 LPVG NRW und
§ 54 Abs. 1 BPersVG
Die Ein- und Umgruppierung, und damit die Einstufung des Gehalts, ist für die meisten
Beschäftigten von entscheidender Bedeutung, da sie direkt ihre finanzielle Situation
beeinflusst. Für Betriebliche Interessenvertretungen ist es daher wichtig, in diesem
Bereich gut aufgestellt zu sein und Eingruppierungen sicher prüfen zu können.
Bei Ein- und Umgruppierungen im Geltungsbereich des TV-L ist die Entgeltordnung
die entscheidende Rechtsquelle. Aus dieser Entgeltordnung ergeben sich alle Eingruppierungsvorgänge und -voraussetzungen. Die Interessenvertretungen haben die Aufgabe, Ein- und Umgruppierungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Dies erfordert
die, in diesem Seminar vermittelten, Kenntnisse der tariflichen Eingruppierung.
Die Teilnehmer*innen werden sich mit allen grundlegenden Eingruppierungsmerkmalen unter Berücksichtigung der neusten Rechtsprechung beschäftigen und werden
diese anhand praktischer Fallbeispiele erläutern. Gerne können dazu auch Beispiele
aus dem eigenen Betrieb oder der eigenen Dienststelle eingebracht werden.
Seminarinhalte
❱ §§ 12 und 13 TV-L zu Eingruppierung
❱ Bildung von Arbeitsvorgängen
❱ Systematik der Eingruppierung
❱ Aufbau der Entgeltordnung
❱ Allgemeine Tätigkeitsmerkmale in den Entgeltgruppen
❱ Auslegung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale
❱ Funktion von Stellenbeschreibungen
❱ Vorgehensweise bei der Stellenbewertung
❱ Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung
Referent*innen
Laura Koczelnik, Bildungsreferentin Arbeit und Leben NRW
Kai Schulz, Bildungsreferent Arbeit und Leben NRW
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