A+L-Seminarprogramm-2026_web - Katalog - Seite 44
2. Aktuelle Rechtsprechung
und Arbeits- und Sozialrecht
❱ 2.1 Arbeits- und Sozialrecht
❱ 2.2 Seminare mit Besuch des BAG und des BVerwG
❱ 2.3 Rentenseminare
An deutschen Arbeitsgerichten gehen jährlich ca. 340.000
Klagen und Anträge ein, davon landen ca. 15.000 an den Landesarbeitsgerichten und 740 am Bundesarbeitsgericht. Nicht
alle dieser Verfahren enden mit Urteilen und doch sind es die
gesprochenen Urteile, die wegweisend für das Handeln der
betrieblichen Parteien sind. In den Urteilen wird deutlich, wie
Gesetze auszulegen sind und was bei ihrer Anwendung zu
beachten ist.
Aus diesem Grund ist es für Betriebliche Interessenvertretungen unbedingt erforderlich, die aktuelle Rechtsprechung im
Arbeits- und Sozialrecht zu kennen und laufend zu verfolgen.
Nur so können sie ihre Aufgabe korrekt wahrnehmen und die
Interessen der Beschäftigten optimal vertreten.
Alexandra Rüter, Richterin am Arbeitsgericht Solingen
"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für
die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz
auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.“
Diesen Eid habe ich vor langer Zeit geschworen und liebe
ihn bis heute. Ich bin ein absoluter Fan unseres Grundgesetzes, eines menschenfreundlichen und klugen Gesetzes, das unsere Freiheiten und unsere Demokratie
widerspiegelt und sichert. Und Fan der Gewaltenteilung!
Die Gerichte arbeiten unabhängig und die Sitzungen sind
grundsätzlich öffentlich. Jede*r kann dabei zusehen, wie
Rechtsprechung geschieht. Das schafft Transparenz und
damit Sicherheit. Besonders freue mich darüber, wenn Interessenvertreter*innen an Gerichtsverhandlungen teilnehmen. Denn es ist auch für die betriebliche Praxis wichtig
zu wissen, was eigentlich beim Arbeitsgericht passiert,
sollte es tatsächlich mal zu einem Rechtsstreit kommen.“
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