A+L-Seminarprogramm-2026_web - Katalog - Seite 47
Rechtsprechung im Arbeits- und Sozialrecht
Erfolgreiche Beratung bei Widersprüchen –
Wenn der Grad der Behinderung (GdB) nicht
stimmt ...
Seminardaten
09.03. – 11.03.2026
Beginn: 10.00 Uhr
Geldern, Hotel See Park
756-009
1029,00 EUR (0 % MwSt.) zzgl. 220,00 EUR
Übernachtung (inkl. 7 % MwSt.) und
442,00 EUR Tagungsstättenpauschale
(inkl. 7 % MwSt.), bei Bedarf zzgl.
110,00 EUR Voranreise (inkl. 7 % MwSt.)
nach Verfügbarkeit
Gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX
Die Versorgungsämter entscheiden zunehmend restriktiv bei der Anerkennung von
Behinderungen. Was können insbesondere Schwerbehindertenvertretungen in der
betrieblichen Beratung tun, um gegen einen ablehnenden Bescheid vorzugehen?
Wie können Sie sich gegenüber den Versorgungsämtern verhalten und wie beraten
Sie Ihre Kolleg*innen richtig?
Wir informieren über die rechtlichen Aspekte, geben Tipps und aktuelle Informationen.
Seminarinhalte
❱ Formelle Voraussetzungen für einen Widerspruch
❱ Das Widerspruchsverfahren
❱ Prüfung von Anerkennungsbescheiden
❙ Akteneinsicht beim Versorgungsamt
❙ Wertung fachärztlicher Gutachten/Anforderung aktueller Befunde
❙ Wertung der „Gutachtlichen Stellungnahme“ des medizinischen Dienstes
des Versorgungsamtes
❙ Bemessung des Einzel-GdB und Gesamt-GdB
❙ Heranziehung der Versorgungsmedizinischen Verordnung (GdS-Tabelle)
❙ Nachteilsausgleiche durch Merkzeichen
❱ Formelle und inhaltliche Widerspruchsgründe
❙ mögliche Verfahrensfehler und ihre Wirkung
❙ mögliche Bewertungsfehler und ihre Wirkung
❙ Musterformulierungen im Schriftverkehr mit dem Versorgungsamt
❱ Kosten im Widerspruchsverfahren
❱ Möglichkeiten und Grenzen der Beratung durch die Schwerbehindertenvertretung
Referent*innen
Martin Bsdurek, Schwerbehindertenvertreter der Stadt Bochum
Kai Schulz, Bildungsreferent Arbeit und Leben NRW
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